Tablets am Gymnasium Donauwörth - FAQs
Fragen zur schulischen Verwendung
Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem Tablet oder einem Blatt Papier schreiben. Die Tastatur kann zum Verfassen längerer Texte eingesetzt werden, wobei hier eine gewissen „Tippfertigkeit“ sinnvoll ist.
Es ist die Aufgabe der Schule, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Tablets zu vermitteln. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur den technischen Umgang mit den Geräten beherrschen, sondern mit und über Medien lernen. In den Bereichen der Medienerziehung sind wir auf eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern angewiesen.
Da die Geräte von Ihnen als Eltern gekauft werden, stehen Sie hier (leider) selbst in der Verantwortung. Daher müssen wir Sie bitten, sich direkt an den Händler zu wenden, bei dem Sie das Gerät oder Zubehör gekauft haben.
Zur Überbrückung der Reparaturzeit können bei der Schule in geringer Anzahl iPads und digitale Stifte für Unterrichtsaktivitäten ausgeliehen werden. Wir können keine Geräte für den Hausgebrauch verleihen.
Da die Geräte von den Eltern gekauft wurden und somit auch in Ihrer Verantwortung stehen, müssen wir Sie bitten, die notwendigen Updates bzw. die für den Unterricht notwendige Installation von Apps selbst vorzunehmen. Um das Netzwerk der Schule nicht zu belasten, sollen diese Updates zuhause im eigenen WLAN durchgeführt werden.
Nicht für jedes Tablet existieren gängige Virenprogramme (im speziellen: iPad). Das hat maßgeblich damit zu tun, wie die Software des iPads aufgebaut ist.. Das macht ein Virenprogramm für diese Art von Geräten zum einen unnötig und zum anderen ist es technisch nicht nutzbar. Bei Chrome, Android- oder Windowsgeräten sollte dagegen ein Virenschutz installiert werden. Es gibt hierfür auch kostenlose Programme, die man nutzen kann.
Die Unterrichtsunterlagen sollen nach Möglichkeit in einer Cloud (iCloud, OneDrive, ByCS Drive [1]) gespeichert werden. Damit stehen alle Dateien auch (nach einem Gerätetausch) geräteunabhängig sofort wieder zur Verfügung.
Eine Versicherung des physischen Gerätes ist ratsam. Prüfen Sie aber bitte die gegebenen Konditionen genau. Es gilt Kosten und Nutzen hier gut gegeneinander abzuwägen.
[1] Cloudanteil der Plattform BayernCloud Schule, auf der z. B. auch unsere Lernplattform mebis angesiedelt ist.
Die Verwendung des Tablets im Unterricht soll im Einklang mit traditionellen Lernmitteln wie beispielsweise Bücher stehen. Das digitale Arbeiten ergänzt analoge Lernformen. Unsere Leitidee ist es, das Digitale dort einzusetzen, wo es für den Lernenden einen Mehrwert darstellt. Dabei wollen wir uns gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern von grundlegenden Funktionen zu komplexen Lernprodukten entwickeln.
Zu Beginn werden folgende Inhalte im Vordergrund stehen:
- Grundlegende Bedienung des Gerätes
- Arbeiten in verschiedenen fachspezifischen Apps
- Kommunizieren, Arbeitsmaterial empfangen und abgeben
- Kollaborativ (gemeinsam) arbeiten
Das Ministerium arbeitet gerade an einer Vereinheitlichung des Lizenzmodells aller Verlage. Wir werden im Rahmen des Projektes untersuchen, ob digitale Bücher in allen Fächern sinnvoll sind (Nutzungskonflikt zwischen den verschiedenen Medien (Buch/Workbook/Heft/App) auf einem Gerät). Zudem ist die Finanzierung für die Zukunft noch nicht sichergestellt, sodass es zu evtl. Mehrkosten für die Eltern kommen könnte. Wir arbeiten an einer Lösung.
Falls die Schultaschen in der Pause im Klassenzimmer verbleiben, wird dieses abgeschlossen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach anzumieten und dieses für die sichere Aufbewahrung zu nutzen.
Fragen zur finanziellen Förderung
Alle Geräte der am Projekt teilnehmenden Jahrgangsstufe (im Schuljahr 24/25 ist das bei uns die Jahrgansstufe 10) werden mit einer Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von voraussichtlich 350 € gefördert. Die Beantragung der Förderung wird ab 04. Oktober möglich sein. Die genaue Vorgehensweise wurde Ihnen im Elternbrief (vom 07.10.24) erläutert, den Sie über das Elternportal abrufen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mindestkriterien, die im Elternbrief veröffentlich wurden, eingehalten werden und das Gerät nach Bekanntgabe des Förderzeitraums gekauft wurde.
Der Förderantrag sollte bis spätestens 07.01.2025 eingereicht werden.
Für Familien mit Unterstützungsbedarf stehen in einem gewissen Umfang Leihgeräte zur Verfügung. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht damit arbeiten können (die Geräte können aber nicht mit nach Hause genommen werden). Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein. Falls Sie Bedarf an einem Leihgerät während digitaler Unterrichtsphasen haben, schreiben Sie eine Nachricht an
Eine weitere Förderung über SGB-II-Leistungen (Sonderbedarf gemäß §21 Abs. 6 SGB II) werden in der Regel nicht bewilligt.
Falls Sie Förderbedarf haben sollten, nehmen Sie bitte vor dem Kauf eines Tablets unbedingt Kontakt mit der Schule auf.
Sie besitzen bereits ein Tablet, welches die Mindestkriterien erfüllt und das Ihr Kind im Unterricht verwenden soll. Das innerhalb des Förderzeitraums gekaufte Zubehör für dieses Gerät ist dann förderfähig.
Bitte reichen Sie mit dem Förderantrag für das Zubehör auch die Rechnung des Tablets ein, damit erkennbar ist, dass die Mindestkriterien erfüllt werden.
Die Förderung richtet sich nach dem tatsächlich bezahlten Betrag für das Zubehör. Pro Kind kann nur einmal eine Förderung in Anspruch genommen werden.
Die Anschaffung einer Versicherung wird empfohlen. Um auf dem Tablet ein ordentliches Schriftbild zu erlangen, kann die Anschaffung einer sogenannten paperlike-Folie sinnvoll sein.
Für schulische Zwecke ist ein iPad mit 64 GB ausreichend. Für eine intensive private Nutzung (z.B. Spiele, Fotos, Videos, Installation vieler Apps, Download von Filmen/Serien) kann es sinnvoll sein, ein Gerät mit einem größeren Speicher zu wählen.
Wenn Sie bereits ein Gerät besitzen, das den Mindestkriterien entspricht, kann Ihr Kind dieses Gerät verwenden. Eine nachträgliche Förderung entfällt in diesem Fall, weil der Kaufzeitpunkt vor dem festgelegten Datum war.
Seit diesem Jahr sind auch sogenannte refurbished [1] Geräte förderfähig, wenn sie die Mindestkriterien erfüllen und bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden, der eine einjährige Garantie gewährt. Lassen Sie sich vom Händler unbedingt garantieren, dass es keine bestehende DEP[2]-Einschreibung gibt. Geräte, die z. B. von einer Firma in deren Organisation eingeschrieben wurden, können ausschließlich von dieser Firma ausgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, muss der Kauf rückabgewickelt werden und ein neues Gerät angeschafft werden.
[1] gebrauchte, rundum erneuerte Geräte
[2] Device Enrollment Program ermöglicht eine zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten
Das Tablet samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich bei einem Händler Ihrer Wahl gekauft werden. Wichtig sind eine Rechnung und ein klar zuordnungsfähiger Zahlungsbeleg.
Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten an. Es gibt keinen Zwang, dass sich die Erziehungsberechtigten am Förderprogramm beteiligen. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts bleibt ein Angebot. Nehmen Erziehungsberechtigte dieses Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.
Die Mindestkosten bei einem Kauf sind sehr geräteabhängig. Entscheiden Sie sich aber für ein refurbished Gerät, dürften die Anschaffungskosten durchaus im Bereich der Förderung liegen, so dass dann noch die Zusatzausstattung (Stift, Tastatur, Hülle) aus eigenen Mittel bestritten werden müsste.
An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
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